Ambulante Hilfen
Anja Eisenhammer (Leitung)
Dipl.-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin (FH)
Leonie Lippitsch
Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin (B.A.)
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) ist eine Form der Erziehungshilfe. Durch wöchentliche Treffen werden neue Handlungsschritte gemeinsam erarbeitet, um aktuelle und zukünftig auftretende Probleme, Konflikte und Krisen eigenständig und souverän bewältigen zu können. Die wichtigste Grundvoraussetzung für eine gelingende Hilfe ist die Freiwilligkeit und aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder. In der Regel ist die sozialpädagogische Familienhilfe auf einen längeren Zeitraum (mind. 15 Monate) angelegt.
Welche Inhalte kann die Hilfe haben:
- Unterstützung bei der Lösung von Erziehungsfragen (Alltagsstruktur entwickeln, Rituale einführen, Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern verbessern)
- Unterstützung bei der Absicherung des Lebensunterhalt (Anträge stellen)
- Beratung und/oder Begleitung zu Terminen mit Behörden (Jobcenter, Jugendamt, Ärzte, usw.)
- Vermittlung zu anderen Behörden oder Institutionen (Kita, Schule, Schuldnerberatung, usw.)
- Klärung von Haushaltsfragen
Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand (§30 SGB VIII) unterstützt Kinder und Jugendliche in der Bewältigung von Alltags- und Konfliktsituationen. Durch regelmäßige Gespräche mit dem jungen Menschen und der engen Zusammenarbeit mit der Familie und dem Freundeskreis sollen Erlebnisse und Probleme aufgearbeitet und Handlungsalternativen geschaffen werden. Dabei sollen die Fähigkeiten des jungen Menschen gestärkt und die Selbstständigkeit gefördert werden.
Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung (§30 SGB VIII) ist eine vom Jugendgericht angeordnete Auflage. Junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren werden ein Jahr lang betreut.
Welche Inhalte kann die Hilfe haben:
- Entwicklungs- und Alltagsprobleme bewältigen
- Handlungsschritte und – alternativen in Konfliktsituation erarbeiten und festigen
- Unterstützung bei der Absicherung des Lebensunterhalts
- Vermittlung zu anderen Behörden oder Institutionen
- Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Jobsuche
Der junge Mensch soll in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr begehen und auf ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben vorbereitet werden.
Haftentlassungshilfe
Die Hilfe richtet sich an inhaftierte Jugendliche und junge Erwachsene und deren Familien.
In enger Zusammenarbeit mit den Behörden und der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen ist es die zentrale Aufgabe die Entlassung des Straffälligen vorzubereiten und ihn bei der Wiedereingliederung in die Gesellschafft zu unterstützen.
Welche Inhalte kann die Hilfe haben:
- Erarbeitung einer neuen Zukunftsperspektive
- Klärung der Situation nach der Haft (Wohnung, Arbeit, usw.)
- Finanzielle Absicherung während und nach der Haft (Schuldnerberatung, Anträge stellen)
- Aufarbeitung der Straftat und Entwicklung neuer Handlungsalternativen
Projekt „Arbeitsweg“
Als einziger Träger im Landkreis Bautzen bietet der Regenbogen e.V. den Arbeitsweg als speziellen Sozialen Trainingskurs für junge Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren an. In fünf Tagen müssen die Teilnehmer eine Gesamtstrecke von ca. 80 km (verteilt auf die gesamte Woche) laufen und in den jeweiligen Unterkünften gemeinnützige Arbeit ableisten.
In Einzel- und Gruppengesprächen werden Themen, wie „Wer bin ich?“, „Wo komme ich her? oder „Wo will ich hin?“ thematisiert.
Durch Grenzerfahrung außerhalb der eigenen Komfortzone werden Denkanstöße über das zukünftige eigene Handeln gegeben und die gewonnen Erkenntnisse auf den jeweiligen Alltag übertragen.